12-02-2014, 20:58
Nachdem ich nun den Unterhalt für diesen Monat überwiesen habe ( in 2 Teilbeträgen ), habe ich im Folgenden diesen Brief konstruiert, den ich gerne morgen versenden möchte.
In den Verwendungszweck eines Teilbetrages schrieb ich dieses mal: "Unterhalt für entfremdete Kinder"
Da ich den Richter kenne, wird er sehr in seiner Ehre gekränkt sein. Nur darf ich natürlich nichts liefern, aus dem er mir einen Strick drehen könnte. Aber mich an seiner Robe zu reiben....Naja....macht Spaß.
Ich bin ein gutmütiges Kerlchen, aber ich bin leider etwas nachtragend ;-)
Briefkopf vom väterwiederstand übernommen:
Strafverfahren gegen Nappo wg. angebl. Unterhaltspflichtverletzung
Eure richterliche Hoheit,
untertänigsten Dank für die Erteilung neuer Befehle in ihrer Epistel!
Ihr Schreiben vom 31.01.2014 weise ich mit Blick auf die bereits im Juni 2011 stattgefundene Verhandlung als unschlüssig zurück.
Im Übrigen habe ich den offenen Posten i.H.v. 330,00 € zeitgleich am 30.01.2014 überwiesen.
Die dankbare Überreichung von Unterhaltsgulden in Teilbeträgen ist meiner erbärmlichen finanziellen Lage geschuldet, ich überweise immer gleich jedes Geldstücklein, das ich mir absparen kann, damit es nicht ein anderer -schwuppdiwupp- aus meiner mageren Börse entwendet oder ich es gar unbedacht für Schund ausgebe.
Erst gestern überkam mich die sündige Lust, einmal ein Brötchen statt der gewohnten Restbrotrinden zu erstehen.
Selbstverständlich werde ich wohlwollend prüfen, ob die Einhaltung der aufgezählten und nicht prozessrelevanten Wünsche meinerseits umsetzbar sind.
Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass der Begriff "Kinderklau" eine für den Bezugssachverhalt treffende Bewertung ist.
Hierzulande ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die ihre Kinder manipulieren mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern.
Selbstverständlich sehe ich ein, dass die geringwertige Meinung, wenn auch zwischenzeitlich allgemeingesellschaftlich anerkannt, welche ich hier vertrete, vom unterzeichnenden Steuerbürger nicht der allumfänglichen Weisheit der deutschen Justiz entgegen zu stehen hat und bitte um Verzeihung, dass mein Obrigkeitsdenken in Teilen Zweifeln unterworfen war.
Selbstverständlich werde ich auch weiterhin mein Salär dafür nutzen, es der Mutter in ihrer vollumfänglichen Güte und Erziehungskompetenz, zur Verfügung zu stellen!
Untertänigst, Ihr
Nappo
www.unterhaltspflichtverletzung.de
Autor des Buches : Deutschland Deine Väter….ausgesperrt und abkassiert
(Demnächst im Handel erhältlich)
In den Verwendungszweck eines Teilbetrages schrieb ich dieses mal: "Unterhalt für entfremdete Kinder"
Da ich den Richter kenne, wird er sehr in seiner Ehre gekränkt sein. Nur darf ich natürlich nichts liefern, aus dem er mir einen Strick drehen könnte. Aber mich an seiner Robe zu reiben....Naja....macht Spaß.
Ich bin ein gutmütiges Kerlchen, aber ich bin leider etwas nachtragend ;-)
Briefkopf vom väterwiederstand übernommen:
Strafverfahren gegen Nappo wg. angebl. Unterhaltspflichtverletzung
Eure richterliche Hoheit,
untertänigsten Dank für die Erteilung neuer Befehle in ihrer Epistel!
Ihr Schreiben vom 31.01.2014 weise ich mit Blick auf die bereits im Juni 2011 stattgefundene Verhandlung als unschlüssig zurück.
Im Übrigen habe ich den offenen Posten i.H.v. 330,00 € zeitgleich am 30.01.2014 überwiesen.
Die dankbare Überreichung von Unterhaltsgulden in Teilbeträgen ist meiner erbärmlichen finanziellen Lage geschuldet, ich überweise immer gleich jedes Geldstücklein, das ich mir absparen kann, damit es nicht ein anderer -schwuppdiwupp- aus meiner mageren Börse entwendet oder ich es gar unbedacht für Schund ausgebe.
Erst gestern überkam mich die sündige Lust, einmal ein Brötchen statt der gewohnten Restbrotrinden zu erstehen.
Selbstverständlich werde ich wohlwollend prüfen, ob die Einhaltung der aufgezählten und nicht prozessrelevanten Wünsche meinerseits umsetzbar sind.
Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass der Begriff "Kinderklau" eine für den Bezugssachverhalt treffende Bewertung ist.
Hierzulande ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die ihre Kinder manipulieren mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern.
Selbstverständlich sehe ich ein, dass die geringwertige Meinung, wenn auch zwischenzeitlich allgemeingesellschaftlich anerkannt, welche ich hier vertrete, vom unterzeichnenden Steuerbürger nicht der allumfänglichen Weisheit der deutschen Justiz entgegen zu stehen hat und bitte um Verzeihung, dass mein Obrigkeitsdenken in Teilen Zweifeln unterworfen war.
Selbstverständlich werde ich auch weiterhin mein Salär dafür nutzen, es der Mutter in ihrer vollumfänglichen Güte und Erziehungskompetenz, zur Verfügung zu stellen!
Untertänigst, Ihr
Nappo
www.unterhaltspflichtverletzung.de
Autor des Buches : Deutschland Deine Väter….ausgesperrt und abkassiert
(Demnächst im Handel erhältlich)