12-02-2014, 21:14
nee, Nappo! Schreib das vernünftig.
Wir Väter haben die besseren Argumente und müssen uns keinesfalls zynischer Ironie und Sarkasmus bedienen.
Ich würde das so knapp und präzise wie möglich beantworten.
(Nur die eingeschobene Begründung, also Deine Ansicht über das unzeitgemäße Unterhaltsrecht, sollte man dem Richter nicht ersparen.
Aber nach dem Lesen sollte er sagen können: "Eine vertretbare Rechtsauffassung, aber der Gesetzgeber wollte das eben anders regeln.")
Wir Väter haben die besseren Argumente und müssen uns keinesfalls zynischer Ironie und Sarkasmus bedienen.
Ich würde das so knapp und präzise wie möglich beantworten.
(Nur die eingeschobene Begründung, also Deine Ansicht über das unzeitgemäße Unterhaltsrecht, sollte man dem Richter nicht ersparen.
Aber nach dem Lesen sollte er sagen können: "Eine vertretbare Rechtsauffassung, aber der Gesetzgeber wollte das eben anders regeln.")