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Verfällt ein Anspruch ?
#2
(13-02-2014, 04:48)Kdirk schrieb: Jetzt sind ja 5 Jahre vergangen kann jetzt das Amt denn offen betrag in höhe von 5200 € für die ganze Jahren einfordern oder gibt es da eine eine Verjährung ?

Es kann max. der Betrag für die letzten 12 Monate ab Datum der Zustellung des Schreibens gefordert werden.

Alles davor ist verjährt.

Frage: Was für einen Titel hast Du?

Wenn er nämlich statisch ist, dann kann muß das JA erst einen neuen Titel erstellen und dann gilt die höhere Summe erst ab Datum des neuen Titels.

Simon II
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Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 04:48
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Simon ii - 13-02-2014, 09:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 10:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Zahlvater:-) - 13-02-2014, 10:26
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:02
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:14
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:28
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RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 27-02-2014, 12:44
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Jessy - 27-02-2014, 16:07

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