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Verfällt ein Anspruch ?
#3
Die Frage wäre eher: Bestand ein Anspruch, aus dem jetzt Schulden bestehen? Was ist das eigentlich für eine komische Unterhaltstabelle, nach der du zahlst? Der Mindestunterhalt für Kinder von 6 bis 11 Jahren beträgt 272 EUR, ab 12 dann 334 EUR. Einen Sprung von 254 bis 362 EUR gibts nirgends in der Tabelle.
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Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 04:48
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Simon ii - 13-02-2014, 09:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 10:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Zahlvater:-) - 13-02-2014, 10:26
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:02
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:14
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:28
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 14-02-2014, 04:09
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Nappo - 14-02-2014, 20:56
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 24-02-2014, 10:35
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 25-02-2014, 15:08
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 25-02-2014, 15:29
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 27-02-2014, 12:44
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Jessy - 27-02-2014, 16:07

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