13-02-2014, 10:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-02-2014, 10:27 von Zahlvater:-).)
Vorallen Dingen - was sind das für Beträge - hat wohl nix mit der DT zu tun!
Bekommt deine EXE Unterhaltsleistungen von Dir über die Arge???
Auch die Steigerung von 254 auf 362 ist für mich nicht schlüssig?
1. und 2. Kind 0 – 5 6 – 11 12 - 17 ab 18 %
1. bis 1.500 225 272 334 304 100
Die Differenz in der Alterstufe beträgt lt. DT Stufe 1 62,-Euro
In deinem Fall 108,-Euro
Ohh - Du warst schneller
Bekommt deine EXE Unterhaltsleistungen von Dir über die Arge???
Auch die Steigerung von 254 auf 362 ist für mich nicht schlüssig?
1. und 2. Kind 0 – 5 6 – 11 12 - 17 ab 18 %
1. bis 1.500 225 272 334 304 100
Die Differenz in der Alterstufe beträgt lt. DT Stufe 1 62,-Euro
In deinem Fall 108,-Euro
(13-02-2014, 10:24)p schrieb: Die Frage wäre eher: Bestand ein Anspruch, aus dem jetzt Schulden bestehen? Was ist das eigentlich für eine komische Unterhaltstabelle, nach der du zahlst? Der Mindestunterhalt für Kinder von 6 bis 11 Jahren beträgt 272 EUR, ab 12 dann 334 EUR. Einen Sprung von 254 bis 362 EUR gibts nirgends in der Tabelle.
Ohh - Du warst schneller
