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Verfällt ein Anspruch ?
#4
Vorallen Dingen - was sind das für Beträge - hat wohl nix mit der DT zu tun!
Bekommt deine EXE Unterhaltsleistungen von Dir über die Arge???
Auch die Steigerung von 254 auf 362 ist für mich nicht schlüssig?
1. und 2. Kind 0 – 5 6 – 11 12 - 17 ab 18 %
1. bis 1.500 225 272 334 304 100

Die Differenz in der Alterstufe beträgt lt. DT Stufe 1 62,-Euro

In deinem Fall 108,-Euro

(13-02-2014, 10:24)p schrieb: Die Frage wäre eher: Bestand ein Anspruch, aus dem jetzt Schulden bestehen? Was ist das eigentlich für eine komische Unterhaltstabelle, nach der du zahlst? Der Mindestunterhalt für Kinder von 6 bis 11 Jahren beträgt 272 EUR, ab 12 dann 334 EUR. Einen Sprung von 254 bis 362 EUR gibts nirgends in der Tabelle.


Ohh - Du warst schnellerSmile
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Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 04:48
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Simon ii - 13-02-2014, 09:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 10:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Zahlvater:-) - 13-02-2014, 10:26
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:02
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:14
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 13-02-2014, 18:24
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von p__ - 13-02-2014, 18:28
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 14-02-2014, 04:09
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Nappo - 14-02-2014, 20:56
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RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Kdirk - 27-02-2014, 12:44
RE: Verfällt ein Anspruch ? - von Jessy - 27-02-2014, 16:07

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