13-02-2014, 20:56
(13-02-2014, 17:11)p schrieb: [i]"Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt.
Der Volltext interresiert mich wirklich. Denn für mich stellt sich die Frage, was unsere obersten RichterInnen unter "intensiver elterlichen Fürsorge" verstehen.
"Bar"-Unterhalt zähle ich persönlich nicht dazu.
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Käme mir im Alter allerdings gelegen
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