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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
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Hallo Zusammen,
es gibt Neuigkeiten mit denen ich "leicht" überfordert bin. Es erreichten mich gestern gleich zwei Schreiben, eines davon beunruhigt mich sehr. Das kam nämlich in den "typischen" gelbem Umschlag und dort ist die Rede von einer "Einstweiligen Verfügung".

Hier das Dokument, damit man besser Bezug nehmen kann habe ich die Seiten links oben "markiert", als "S1" deklariert:
http://s7.directupload.net/images/140215/typxqbxj.pdf

Dann kam noch ein Schreiben, welches ich aber auch erwartet habe (Antrag auf Verfahrenskostenhilfe), auch hier habe ich die Seiten "markiert", als "S2" deklariert:
http://s7.directupload.net/images/140215/4tpi877n.pdf

Fragen zu S1-A + S1-B:
Auf den Seiten wird nur etwas von Familiensache / Ehe erwähnt. Gibt es etwa keinen extra Baustein für "Kindesunterhalt"?
Ist so ein Antrag überhaupt zulässig? Immerhin hat die Ex es 5 Jahre lang nicht gebraucht und den Vorschuss vom Jugendamt bekommt Sie ja.

Fragen zu S1-D:
Hier wird beantragt dass ich 133 Euro an das Jugendamt zahlen soll. Kann der Anwalt sich einfach für "rechte" Dritter, in dem Fall das Jugendamt einsetzen?

Anmerkung zu S1-E:
Wieso muss ich die Kosten des Verfahrens tragen!? Da könnte ja jeder daherkommen. "Einfache visuelle Überprüfung" ist auch ein Witz schlechthin.

Fragen zu S2-A + B:
Hier sollte ich wie von "p" genannt antworten dass, das verfahren mutwillig ist etc. oder? Text werde ich dann hier nochmal zur Prüfung einstellen, denn jetzt wird es ernst.

Anmerkung zu S2-K:
Ich habe mich nie geweigert, im ersten Schreiben (A1) habe ich lediglich erwähnt (wie hier vorgeschlagen), dass meine Ex oder das Jugendamt den Test organisieren soll. Von Kosten wurde in keinster Weise geschrieben, hier hätte ich mich im Zweifelsfall auch eingelassen. Auf mein zweites schreiben (A2) sowie mein drittes schreiben (A3) habe ich keine Antwort erhalten.

Im großen und ganzen brauche ich jetzt einen Rat mit dem ich "leben" kann, lang- undkurzfristig.

Soll ich die Vaterschaft anerkennen und meinen Unterhalt beim Notar titulieren? Wenn ich das tue, sind die verfahren/Anträge dann eingestellt und ich muss NICHT für diese Kosten aufkommen (Rechtsanwalt, Gericht)?

Den Unterhalt könnte ich mir leisten und habe den auch schon zurückgelegt. Allerdings die Kosten für: Prozess, Gerichtskosten, Pflichtanwalt, gerichtlichen Vaterschaftstest usw. sind zuviel, soviel kann ich nicht wegsparen.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von tobi1983 - 15-02-2014, 20:32
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 16-04-2014, 12:57
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:08
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:27
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 22-05-2014, 21:12
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 22-05-2014, 21:40
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 08:54
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 09:00
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 09:28

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