15-02-2014, 21:44
Noch eine kleine Ergänzung. Meine Ex hat am 27.06.2013 Privatinsolvenz angemeldet. Wenn ich also per Einstweiliger Verfügung verpflichtet werde, aber doch nicht der Vater sein sollte, kann ich das Geld mehr oder weniger abschreiben da ALG2 Empfänger und Privatinsolenz, da ist nicht mehr zu holen.