16-02-2014, 00:39
Hi tobi1983,
wir können sehr wohl verstehen, daß Du in einer schwierigen Situation bist. Jeder von uns hat so seine Erfahrungen gemacht, wir helfen Dir und lassen Dich nicht allein. Da kannst Du ganz sicher sein! :-)
Nochmal konkret - eine einstweilige Anordnung ermöglicht nur eine vorläufige Sicherung oder Regelungen von Ansprüchen. Die endgültige Entscheidung über geltend gemachte Ansprüche wird erst im Hauptsachverfahren getroffen. Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung steht deshalb beispielsweise noch nicht fest, ob der Antragsteller auch im Klageverfahren gewinnen wird. Wie @p schon sehr zutreffend formuliert hat - der Anwalt versucht halt nur Dich zu irritieren, doch Dank des Forums wirst Du nicht darauf reinfallen. Du hast definitiv keinen Grund beunruhigt zu sein.
Beste Grüße,
Markus
wir können sehr wohl verstehen, daß Du in einer schwierigen Situation bist. Jeder von uns hat so seine Erfahrungen gemacht, wir helfen Dir und lassen Dich nicht allein. Da kannst Du ganz sicher sein! :-)
Nochmal konkret - eine einstweilige Anordnung ermöglicht nur eine vorläufige Sicherung oder Regelungen von Ansprüchen. Die endgültige Entscheidung über geltend gemachte Ansprüche wird erst im Hauptsachverfahren getroffen. Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung steht deshalb beispielsweise noch nicht fest, ob der Antragsteller auch im Klageverfahren gewinnen wird. Wie @p schon sehr zutreffend formuliert hat - der Anwalt versucht halt nur Dich zu irritieren, doch Dank des Forums wirst Du nicht darauf reinfallen. Du hast definitiv keinen Grund beunruhigt zu sein.
Beste Grüße,
Markus