16-02-2014, 01:36
(15-02-2014, 23:58)tobi1983 schrieb: Aber was soll ich zu S1 äußern? Gegen eine einstweilige Anordnung kann nicht mehr vorgegangen werden laut meiner InformationSo, wie ich das verstehe, ist der "Antrag zum Erlass eine eA" bei Gericht eingegangen. Und kein Ergebnis, wie Du es wahrscheinlich falsch verstehst.
Das bedeutet doch gar nix!
Auf jeden Fall sollten die Fristen eingehalten werden und zumindest ein kurzer Zatz von Dir verfasst werden, dass Du "dagegen" bist.
Im Übrigen ein sehr freundliches Schreiben, sogar mit Hinweisen in Fettschrift, dass noch keine Rechtsvertretung benötigt wird!
Zu diesem Zeitpunkt etwas anzuerkennen, wäre das Falscheste, was Du machen könntest!
Nimm den Rat vom Gericht an und halte die Frist ein, eine eigene (kurze) Stellungnahme abzugeben!
Im Übrigen... Wenn Du das Hauptsacheverfahren gewinnst, hast Du nicht mit Kosten zu rechnen.