16-02-2014, 02:42
Hallo, @tobi1983,
offensichtlich geht es hierum: http://goo.gl/o6eH5x
M. E. ist der erst nach der Vaterschaftsfeststellung zu entscheidende Antrag genauso willkürlich, wie der Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahrens, da Du ja Deine Bereitschaft zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung bei positivem Vaterschaftstest bereits gegenüber der Gegenseite schriftlich erklärt hast.
Das würde ich dem Gericht auch so schreiben und die Ablehnung des Antrages beantragen.
offensichtlich geht es hierum: http://goo.gl/o6eH5x
M. E. ist der erst nach der Vaterschaftsfeststellung zu entscheidende Antrag genauso willkürlich, wie der Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahrens, da Du ja Deine Bereitschaft zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung bei positivem Vaterschaftstest bereits gegenüber der Gegenseite schriftlich erklärt hast.
Das würde ich dem Gericht auch so schreiben und die Ablehnung des Antrages beantragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...