16-02-2014, 12:07
Hallo,
danke für deinen Rat, das wäre eine Möglichkeit. Abholen im Kindergarten geht leider nicht, wurde schon bei der Umgangserweiterung vom Verfahrensbeistand vorgeschlagen, ich müsste mir aber jeden Freitag einen Urlaubstag nehmen um rechtzeitig in B. zu sein, das geht leider nicht. Das Jugendamt wollte schon bei den Gerichtstermin vor über einen Jahr eine Umgangspflegschaft einrichten, der Richter hat davon erstmal abgesehen. Muss man denn einen Antrag auf Umgangspflegschaft begründen? Muss das Jugendamt vorher in Kenntnis gesetzt, werden.
Vielen Dank erstmal.
danke für deinen Rat, das wäre eine Möglichkeit. Abholen im Kindergarten geht leider nicht, wurde schon bei der Umgangserweiterung vom Verfahrensbeistand vorgeschlagen, ich müsste mir aber jeden Freitag einen Urlaubstag nehmen um rechtzeitig in B. zu sein, das geht leider nicht. Das Jugendamt wollte schon bei den Gerichtstermin vor über einen Jahr eine Umgangspflegschaft einrichten, der Richter hat davon erstmal abgesehen. Muss man denn einen Antrag auf Umgangspflegschaft begründen? Muss das Jugendamt vorher in Kenntnis gesetzt, werden.
Vielen Dank erstmal.