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Diskussion zu: Sie machte schluss und forderte - da bin ich weg
#38
Schau mal in §18, §18a und §18b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Da steht eigentlich alles dazu. Insgesamt 25 Jahre nach Förderungsende
sollte alles zurückgezahlt sein. Unter gewissen Bedingungen verlängert sich die Frist um weitere 10 Jahre.

§18a Abs. 1

Zitat:Von der Verpflichtung zur Rückzahlung ist der Darlehensnehmer auf Antrag freizustellen...

und ganz besonders vielleicht noch

18a Abs. 5
Zitat:(5) Der Ablauf der Frist von 20 Jahren nach § 18 Abs. 3 wird, höchstens jedoch bis zu 10 Jahren, durch Zeiten gehemmt, in denen der Darlehensnehmer von der Rückzahlungspflicht freigestellt worden ist. Dies gilt nicht...

Also mehr als Pfänden tut das Zollamt auch nicht. Eben da, wo es Zugriff hat, Bankkonten, bewegliches Vermögen usw...
Für Bafögschulden muß man auch nicht in den Knast, was einem
bei wachsendem Schuldenstand für Unterhalt ggf. doch über den 170er passieren kann.

Du kannst ja einen Stundungsantrag stellen Big Grin
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Bafoeg-Darlehen zurueckzahlen oder nicht? - von Sixteen Tons - 16-02-2014, 23:40

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