17-02-2014, 01:11
Wenn er sich ins Unglück stürzt, kann man nichts daran ändern. Wenn er das nicht tun will, soll er die notwendigen Werkzeuge dafür bekommen, sich zu halten.
Lies dann den oben verlinkten Text des dijuf genau durch, vor allem den Schluss. Das dijuf ist ein staatlich bezahltes Rechts-Backoffice der Jugendämter und wesentlich daran beteiligt, stetige Verschärfungen und Verschlechtungerung für Unterhaltspflichtige in der Rechtssprechung zu erreichen. Aber gerade durch diesen Eifer und das fette, wohlgefällige und selbstgerechte Juristengehabe zeigen sie indirekt und ohne es zu wollen auch die Haken, an denen wir ansetzen können. So beschäftigt sich das Ende des Texts mit der Verfahrenskostenhilfe, dort kommt deutlich heraus dass es schon nach altem Recht schwierig war, Verfahrenskostenhilfe in Fällen wie deinem durchzusetzen. Nach neuem Recht dürfte das vollends unmöglich geworden sein.
Entziehe der Ex auf diese Weise den Anwalt. Dann muss sie zum Jugendamt und dein Angebot annehmen. Wenn du Vater bist, hast du trotzdem alle Verfahrenskosten gespart, es geht dann so weiter wie wenn du jetzt freiwillig nachgibst, du hast also nichts verloren. Wenn du nicht Vater bist, sind dir keine Kosten entstanden und du hast gewonnen. Jeder Ausgang der Dinge ist gleich oder besser wie mit einer freiwilligen Unterschrift deinerseits.
Lies dann den oben verlinkten Text des dijuf genau durch, vor allem den Schluss. Das dijuf ist ein staatlich bezahltes Rechts-Backoffice der Jugendämter und wesentlich daran beteiligt, stetige Verschärfungen und Verschlechtungerung für Unterhaltspflichtige in der Rechtssprechung zu erreichen. Aber gerade durch diesen Eifer und das fette, wohlgefällige und selbstgerechte Juristengehabe zeigen sie indirekt und ohne es zu wollen auch die Haken, an denen wir ansetzen können. So beschäftigt sich das Ende des Texts mit der Verfahrenskostenhilfe, dort kommt deutlich heraus dass es schon nach altem Recht schwierig war, Verfahrenskostenhilfe in Fällen wie deinem durchzusetzen. Nach neuem Recht dürfte das vollends unmöglich geworden sein.
Entziehe der Ex auf diese Weise den Anwalt. Dann muss sie zum Jugendamt und dein Angebot annehmen. Wenn du Vater bist, hast du trotzdem alle Verfahrenskosten gespart, es geht dann so weiter wie wenn du jetzt freiwillig nachgibst, du hast also nichts verloren. Wenn du nicht Vater bist, sind dir keine Kosten entstanden und du hast gewonnen. Jeder Ausgang der Dinge ist gleich oder besser wie mit einer freiwilligen Unterschrift deinerseits.