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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
Ich glaube zwar nach wie vor nicht das es überhaupt irgendwas bringt, aber ich werde dem Gericht antworten und Vorerst nichts anerkennen/titulieren.

Meine geplante Antwort auf S1:
Zitat:Sehr geehrte Frau xxx,

ich bitte den Antrag auf eine einstweilige Anordnung abzulehnen.

Begründung:

Ich habe mehrmals (siehe Anlagen) versucht mich aussergerichtlich mit der Gegenpartei zu einigen. Nach Einigung hätte ich alle Rechte und Pflichten, worunter auch der Unterhalt zählt, wahrgenommen. Dieses Angebot steht nach wie vor.

Ein gerichtliches Einschreiten ist somit nicht notwendig und aus meiner Sicht willkürlich/mutwillig.

Weiter zu erwähnen wäre das sich Frau xxx die letzten 4 Jahre nicht darum bemüht hat und mit dem Unterhaltsvorschuss vom Landratsamt bisher gut ausgekommen ist. Es besteht in meinen Augen keine Notwendigkeit / Dringlichkeit.

Desweiteren möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Vaterschaft bis dato nicht festgestellt wurde.

Frau xxx lebt seit Jahren von ALG2 und befindet sich in Privatinsolvenz. Aufgrund Ihrer Schulbildung und nicht vorhanderer Lehre gehe ich auch nicht davon aus, das dies sich in den nächsten Jahren ändern wird. Sofern Sie also dem Antrag statt geben und ich nachweislich nicht der Vater sein sollte, muss ich dem vorausgestreckten Geld hinterher rennen. Allerdings besteht aufgrund der oben genannten Argumente wenig Hoffnung das ich jemals auch nur einen Cent davon wieder sehe.

Mit freundlichem Gruß
xxx

Meine geplante Antwort auf S2:
Zitat:Sehr geehrte Frau xxx,

ich bitte den Antrag auf Gesucht um Verfahrenskostenhilfe abzulehnen.

Begründung:

Die Behauptung des Anwalts stimmt so nicht, hier möchte ich erst einmal etwas richtig stellen.

Ich habe mehrmals (siehe Anlagen) versucht mich aussergerichtlich mit der Gegenpartei zu einigen. Nach Einigung hätte ich alle Rechte und Pflichten, worunter auch der Unterhalt zählt, wahrgenommen. Dieses Angebot steht nach wie vor.

Auch habe ich niemals davon gesprochen dass die Gegenpartei die Kosten für einen aussergerichtlichen Test bezahlen oder vorstrecken muss. Ich hatte lediglich um die Organisation des Tests gebeten. Dies wurde ohne weitere Rücksprache abgelehnt (siehe Anlagen).

Es heisst gem. § 114 Abs. 2 ZPO, dass die Rechtsverfolgung mutwillig wäre, "wenn eine Partei, die keine Prozesskosten beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.".

Ein gerichtliches Einschreiten ist somit nicht notwendig und aus meiner Sicht willkürlich/mutwillig.

Mit freundlichem Gruß
xxx

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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von tobi1983 - 17-02-2014, 16:53
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 16-04-2014, 12:57
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:08
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