18-02-2014, 00:29
(17-02-2014, 22:20)raid schrieb:Es macht eher Sinn, sowohl Behörden als auch Gerichten gegenüber stets sachlich und diplomatisch zu bleiben. Ich selbst erfuhr damals erst von meiner Vaterschaft als unsere Tochter bereits 7 Jahre alt war. Zwischen erster Behauptung der KM und Feststellung des Vaterseins, dachte ich mir damals auch "mit diesem Kind von dieser Frau willst du niemals etwas zu tun haben".(17-02-2014, 21:49)blue schrieb: Bei all den Schreiben an die Familienvernichtungsmafia immer daran denken, nichts Schlechtes gegen Muddi zu schreiben.
Mit Verlaub, aber das macht nur Sinn, wenn tobi83 Umgang zum Kind möchte.
Wenn es mir nicht um's Kind geht bzw. um Umgang, dann SRY ENTGLEISUNG schieße ich die Alte per Gerichtsschreiben über'n Haufen bzw. in die Hölle.
Dieses Vorhaben scheiterte kläglich, als unsere Tochter dann erstmals vor meiner Haustür stand, mich fest umarmte und "hallo Papa" zu mir sagte. Inzwischen -sechs Jahre sind seitdem ins Land gegangen- habe ich ein richtig gutes Verhältnis zu Tochter wie auch zur Ex und ich freue mich einfach Vater zu sein.
Ich will damit sagen, dass sich die Frage, wie Tobi ggf. mit Seinem Kind umgehen wird, erst dann stellt, wenn Seine Vaterschaft zweifelsfrei feststehen sollte.
Je nachdem wie er sich im Fall der Fälle entscheiden wird, sollte er sich nicht jetzt schon durch nachteilig auswirkende Formulierungen in Behörden- oder Gerichtsbriefen, die Basis für eine später durchaus mögliche, positive Entwicklung nehmen.
Beste Grüße,
Markus