18-02-2014, 13:04
(18-02-2014, 12:55)Pistachio 00 schrieb: Eine falsche Beschuldigung ist eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt werden müsste. Sobald die Staatsanwaltschaft (oder ihre Hilfsbeamte) Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangen, müssen sie ermitteln.
Kann man eigentlich einen Staatsanwalt, einen Richter oder einen Polizeibeamten anzeigen nach § 258a StGB, Strafvereitelung im Amt, wenn er sich weigert eine Falschbeschuldigung (oder einen anderen Prozessbetrug nach § 263 StGB) zu verfolgen, wenn ihm der Fall zur Kenntnis gelangt, z.B. im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1