18-02-2014, 13:25
Grundsätzlich schon.
Das Problem besteht jedoch in der Beweisbarkeit.
Soo einfach ist das nicht !
Im Fall einer Falschbeschuldigung z.B. lässt sich ein bestehender hinreichender Tatverdacht leicht verwässern.
Als Betroffener Max Mustermann hat man in der Regel keine reale Aussicht auf Erfolg mit derlei Gedankenspielen.
Das Problem besteht jedoch in der Beweisbarkeit.
Soo einfach ist das nicht !
Im Fall einer Falschbeschuldigung z.B. lässt sich ein bestehender hinreichender Tatverdacht leicht verwässern.
Als Betroffener Max Mustermann hat man in der Regel keine reale Aussicht auf Erfolg mit derlei Gedankenspielen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel