18-02-2014, 14:40
Na ja -
nehmen wir ein nicht unbekanntes Szenario: ein Paar streitet um Unterhalt. Frau macht falsche Angaben, per Schriftsatz über Anwältin ans Gericht, um sich damit einen höheren Unterhalt zu verschaffen. Der Richter am Familiengericht erhält von diesem Straftatbestand Kenntnis - eben durch jenen anwaltlichen Schriftsatz. Aufgrund von der Gegenseite vorglegter Beweise muss der Richter erkennen, dass er belogen wurde und vorsätzlich getäuscht werden sollte.
Wenn der Richter nun, in Kenntnis der strafbaren Handlung (§263 StGB Betrug) von sich aus NICHT den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergibt zum Zwecke der Strafverfolgung - kann der Mann nicht den Richter anzeigen wegen Strafvereitelung im Amt?
Austriake
nehmen wir ein nicht unbekanntes Szenario: ein Paar streitet um Unterhalt. Frau macht falsche Angaben, per Schriftsatz über Anwältin ans Gericht, um sich damit einen höheren Unterhalt zu verschaffen. Der Richter am Familiengericht erhält von diesem Straftatbestand Kenntnis - eben durch jenen anwaltlichen Schriftsatz. Aufgrund von der Gegenseite vorglegter Beweise muss der Richter erkennen, dass er belogen wurde und vorsätzlich getäuscht werden sollte.
Wenn der Richter nun, in Kenntnis der strafbaren Handlung (§263 StGB Betrug) von sich aus NICHT den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergibt zum Zwecke der Strafverfolgung - kann der Mann nicht den Richter anzeigen wegen Strafvereitelung im Amt?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1