18-02-2014, 18:09
(18-02-2014, 12:53)Kalchas schrieb: § 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes stehen u.a. im Raum.
Die ganze Sache entwickelt sich derzeit zu Ungunsten von Mathieu/Wiederer.
Die beteiligten Juristen, sowohl der Richter Dr. Zeller als auch die Klägerin, Fr. RA Strasser, haben ja das Problem dass sie schlicht nicht wissen, wer den Mitschnitt während der Veranstaltung denn nun gemacht hat. Anstelle die Aufrufe zu Straftaten durch RA Strasser zu ahnden, wird jetzt der Verbrecher gesucht, der den Beweis geliefert hat.
Die bayerische Justiz hat ihren Ruf weg - nicht erst seit der Affäre Mollath.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1