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Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung
#2
Wieso hast du Angst, dass sich das wiederholt? Jetzt ist es doch durch und das Urteil gesprochen. Die Sache mit der Rechtsschutzversicherung und den Kosten, auf denen man sitzenbleibt weil bei der Gegenseite nichts zu holen ist sowie Hemmung der Verjährung bei Unerreichbarkeit wäre in Deutschland übrigens exakt ebenso abgelaufen.

Was du willst, ist eine Art Schutzschrift beim Gericht hinterlegen. In Deutschland geht das als Methode gegen einstweilige Verfügungen und beim gewerblichen Rechtsschutz. Möglich sind auch Feststellungsklagen, d.h. es wird gerichtlich festgestellt, dass ein bestimmter Anspruch nicht besteht. Welches exakte Werkzeug nach spanischem Recht dafür am Besten in Frage kommt, sollte dir dein spanischer Anwalt sagen können.
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RE: Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung - von p__ - 18-02-2014, 22:26

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