19-02-2014, 01:38
(18-02-2014, 18:20)Kalchas schrieb: Die erste Straftat war der heimliche Mitschnitt!Bist du dir da so sicher? Woher "weißt", dass es "heimlich" war? Hast du z.B. Beweise in der Hand für die Heimlichkeit? Oder "weißt" du das vom Hörensagen?
Mir kommen noch viele Fragen:
Handelt es sich bei einem Vortrag wirklich um ein "nicht öffentlich gesprochenes Wort" - zumal wenn sich es um eine öffentliche Veranstaltung, als mit grundsätzlich offenem Zugang für jeden handelt?
Gab es evtl. eine (konkludente, im Wunsch der Vortragenden liegende) Zustimmung zur Verbreitung der Inhalte durch die Zuhörer (das wünschen sich doch alle MissionarINNEN) ?
Übrigens in §201 steht auch
"Sie [die Tat] ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
Ich darf denken, das das "Kindeswohl" von überragenderem öffentlichen Interesse ist, als die Geschäftsbetreibung einer RA, oder?
Evtl. verstoßen solche Vorträge gegen das Kindeswohl oder sind geeignet dies dauerhaft, direkt oder mittelbar zu beeinträchtigen? Vielleicht müßten solche Vorträge indiziert werden? Sind überhaupt die Jugendschutzgesetze eingehalten worden und sichergestellt worden, dass keine minderjährigen daran teilnehmen?
Und, und und.... we will see.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #