19-02-2014, 04:43
Soweit ich im Bilde bin, hört sich der Vorsitzende Richter den Tonmitschnitt im 2. Termin an, weil im 1. Termin sein Angebot des Vergleichs abgelehnt wurde und demzufolge DER weitere Beweis her muss, den der Beklagte benannt hatte. Ganz einfach.
Was die rechtliche Bewertung des Tonmitschnitt selbst betrifft, muss man sich beschäftigen mit "Verwertungsverbote bei materiell-rechtlichen Verstößen". Hier genannt das Recht am eigenen Wort.
Im nachfolgend genannten Link nimmt Rechtsanwalt Dr. Stephan Balthasar: "Beweisverwertungsverbote im Zivilprozess JuS 2008 Heft 1" schriftlich Stellung dazu am Beispiel Tonmitschnitt-> Recht am eigenen Wort
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/p...008_35.pdf
Weiter wäre es für jeden WIRKLICH Interessierten vorteilhaft, würde er sich den gesamten Tonmitschnitt anhören. Dann nämlich kommt man hinter die Grundstruktur strassercher Mütterberatung gegen unverheirate Väter. Soviel Zeit sollte sein.
Für mich ist jedenfalls auch ohne diese Verhandlung klar, dass sich diese RAin zumindest in besagter Veranstaltung ganz klar in AntiVäterBeratung gegenüber potentiellen "Neumüttern" regelrecht ergötzt hat. Solche benötigt sie zwingend zum überleben 1. ihrer eigenen Philosophie und 2. der des VAMV grundsätzlich.
Bei der von der RAin Strasser benannten Studie gleich zu Beginn des Tonmitschnittes handelt es sich im Übrigen wohl um diese hier:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...cationFile
Was die rechtliche Bewertung des Tonmitschnitt selbst betrifft, muss man sich beschäftigen mit "Verwertungsverbote bei materiell-rechtlichen Verstößen". Hier genannt das Recht am eigenen Wort.
Im nachfolgend genannten Link nimmt Rechtsanwalt Dr. Stephan Balthasar: "Beweisverwertungsverbote im Zivilprozess JuS 2008 Heft 1" schriftlich Stellung dazu am Beispiel Tonmitschnitt-> Recht am eigenen Wort
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/p...008_35.pdf
Weiter wäre es für jeden WIRKLICH Interessierten vorteilhaft, würde er sich den gesamten Tonmitschnitt anhören. Dann nämlich kommt man hinter die Grundstruktur strassercher Mütterberatung gegen unverheirate Väter. Soviel Zeit sollte sein.
Für mich ist jedenfalls auch ohne diese Verhandlung klar, dass sich diese RAin zumindest in besagter Veranstaltung ganz klar in AntiVäterBeratung gegenüber potentiellen "Neumüttern" regelrecht ergötzt hat. Solche benötigt sie zwingend zum überleben 1. ihrer eigenen Philosophie und 2. der des VAMV grundsätzlich.
Bei der von der RAin Strasser benannten Studie gleich zu Beginn des Tonmitschnittes handelt es sich im Übrigen wohl um diese hier:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...cationFile
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.