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Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung
#4
Mir ist gerade was eingefallen, gilt Bruessel IIa nicht auch fuer Scheidungsurteile? Ueberpruef das mal, falls ja, sollte das deutsche Urteil ohne Ueberpruefung in Spanien anerkannt werden. Dann muesstest Du nur die Anerkennung bei dem fuer Dich zustaendigen Gericht beantragen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung - von kay - 19-02-2014, 10:09

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