19-02-2014, 12:32
Einvernehmliche Lösungen... Aber was nützt mir eine Regelung wo trotzdem die KM immer noch die Entscheidungsgewalt hat ob ein Umgang stattfindet oder nicht. Am Ende kann sie machen was sie will.
Ordnungsmittel: Nur sanktioniert wenn vollstreckbar.... genau da liegt der Hase im Pfeffer.... Geldstrafe mangels Masse, Haft fällt auch aus..... § 89 II wozu das ganze dann?
Ordnungsmittel: Nur sanktioniert wenn vollstreckbar.... genau da liegt der Hase im Pfeffer.... Geldstrafe mangels Masse, Haft fällt auch aus..... § 89 II wozu das ganze dann?