19-02-2014, 13:30
(19-02-2014, 12:32)michxo schrieb: Geldstrafe mangels Masse, Haft fällt auch aus..... § 89 II wozu das ganze dann?
Also meinem Familienrichter war das egal, ob Exe Geld hatte oder nicht. Die Strafe hatte zwar nix im Umgang zu tun, aber egal.
Ex wurde dann dann zur Abgabe der EV vom GV vorgeladen und da konnte sie sich plötzlich so verhalten, wie das Gericht das verlangt hat. Wieso keine Haft? Kann doch prima abgesessen werden, wenn das Kind bei dir zum Umgang ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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