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Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung
#8
(19-02-2014, 11:55)Pennfred schrieb: Ich hab letzte Woche bei meinem Anwalt nachgefragt, wegen der Anerkennung europ. Scheidungsurteile und bekam die Antwort, dass dies nicht mehr notwendig sei, da untereinander in Europa ausgesprochene Scheidungsurteile ohne Anerkennung gültig sind.

Das ist ja genau der Punkt. In Spanien ist das Scheidungsurteil von 1990 weiterhin gültig. Nur die Verjährung in Deutschland gem. §195BGB fließt nicht in die spanische Rechtsprechung ein: Die Ansprüche aus meinem Scheidungsurteil sind Ende 2009 in Deutschland verjährt! Aber mir wird dieses Urteil in Spanien immer noch unter die Nase gehalten. Meine Kinder (26, 28, 34) sind alle berufstätig. Die älteste Tochter hat eigene drei Kinder.
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RE: Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung - von Arandanito - 19-02-2014, 18:58

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