19-02-2014, 19:57
(18-02-2014, 22:26)p schrieb: Was du willst, ist eine Art Schutzschrift beim Gericht hinterlegen. In Deutschland geht das als Methode gegen einstweilige Verfügungen und beim gewerblichen Rechtsschutz. Möglich sind auch Feststellungsklagen, d.h. es wird gerichtlich festgestellt, dass ein bestimmter Anspruch nicht besteht. Welches exakte Werkzeug nach spanischem Recht dafür am Besten in Frage kommt, sollte dir dein spanischer Anwalt sagen können.
Gibt es hierfür auch eine übergeordnete europäische Regelung? Spanische Behörden haben beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils, deutsches Original ist verjährt. Da muss es doch etwas geben.