30-04-2009, 11:16
Beschweren würde ich mich schon. Natürlich bringt das keine Änderung in der Sache. Aber eine Fachaufsichtsbeschwerde (kostet dich nur ein Blatt Papier) muss beantwortet werden, das kostet "das Amt" Zeit, haben sie nicht gerne. Die falschen Aussagen der Urkundsperson sind ihr sehr wohl bewusst gewesen, in ihrer Eigenschaft als Notar hat sie damit Dienstpflichten verletzt. Pflicht einer Urkundsperson ist es, zu titulieren was der Unterhaltspflichtige titulieren möchte. Sie ist kein Beistand! Die fehlende Begrenzung kann einen Vermögensschaden für den Pflichtigen haben. Somit ist der Tatbestand eines Betruges erfüllt. Blöderweise nicht gerichtsfest nachweisbar. Das kann man neben einer Fachaufsichtsbeschwerde zusätzlich herumerzählen und anbringen. Schon, um es sich von der Seele zu reden.
Ich habe andere dienstliche Verfehlungen immer in Kommentaren und Leserbriefen der Lokalzeitung zu passenden Artikeln angebracht, lapidar aber treffend formuliert. Wie ich von meinen Jugendamts-Maulwürfen weiss, wurde das im Jugendamt genau wahrgenommen. Negative Öffentlichkeit passt ihnen überhaupt nicht.
Ich habe andere dienstliche Verfehlungen immer in Kommentaren und Leserbriefen der Lokalzeitung zu passenden Artikeln angebracht, lapidar aber treffend formuliert. Wie ich von meinen Jugendamts-Maulwürfen weiss, wurde das im Jugendamt genau wahrgenommen. Negative Öffentlichkeit passt ihnen überhaupt nicht.