(14-02-2014, 21:34)Hasserfuellter schrieb: wo hört denn dieser Staat auf; muß ich demnächst
für meine Geschwister und Onkel/Tanten auch noch aufkommen ?
Mit Sicherheit nicht, da nach § 1601 BGB nur Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel etc. Eltern Großeltern etc.) unterhaltsrechtlich füreinander haften.
Zitat:Ich würde für meine Eltern kein Pflegeheim bezahlen, höre dann lieber auf zuarbeiten.
Musst du ja auch nicht. Du kannst dich auch selbst um sie kümmern und sie pflegen.