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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen?
#7
Und wenn man dann weiter liest, sieht das schon wieder ganz anders aus.

Entscheidend ist § 24b EStG (1) S.3. Alles andere sind Sonderfälle, die hier nicht gegeben sind.

In den Sonderfällen ist es oft so, dass Steuerberater den Entlastungsbetrag ansetzen und sehr gewandte Begleitschreiben ans Finanzamt senden. Mein Chef ist auch so einer, der eigentlich fast unmöglich scheinende Dinge durchkriegt. Den Entlastungsbetrag setzt er aber fast nie in der ESt-Erklärung des getrennt lebenden Elternteils an. Das sind ganz seltene Einzelfälle mit ganz besonderen Umständen, in denen das mal gehen mag.
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RE: "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? - von Weia - 23-02-2014, 23:03

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