24-02-2014, 10:35
Beim laufenden Unterhalt scheinen auf den ersten Blick keine Gestaltungsspielräume vorhanden zu sein. Fraglich bleibt nur die Rückstandsberechnung. Da in dem Brief nun von "beurkundeter Unterhaltsverpflichtung" die Rede ist, schliesse ich daraus, dass du über den Unterhalt einmal einen Titel unterzeichnet hat, vermutlich den Standardtitel des Jugendamts, unbefristet, dynamisch. Dann braucht es auch keine Mahnungen vom Jugendamt, die Schulden laufen einfach auf. Der Grossteil scheint erst in den letzten Jahren aufgelaufen zu sein, eine Verwirkung oder Verjährung kann da noch nicht stattfinden. Im Moment kannst du nicht mehr tun als schweigen und den laufenden Unterhalt zahlen, hoffen dass die Schulen "alt" werden.
Die Ursache des Problem ist, dass du früher sehr unkritisch Jugendamtsvorlagen unterschrieben hast, darunter diesen Titel. Dann hast du deine Kopien weggeworfen und alles vergessen was drin stand oder es nie gelesen. Das lässt sich jetzt alles nicht mehr ändern.
Eben sehe ich, dass ein Kinder mit vollem Namen und Geburtsdatum in einem Dokument steht.
Die Ursache des Problem ist, dass du früher sehr unkritisch Jugendamtsvorlagen unterschrieben hast, darunter diesen Titel. Dann hast du deine Kopien weggeworfen und alles vergessen was drin stand oder es nie gelesen. Das lässt sich jetzt alles nicht mehr ändern.
Eben sehe ich, dass ein Kinder mit vollem Namen und Geburtsdatum in einem Dokument steht.