24-02-2014, 13:03
Fürs Medizinstudium ist ein Praktikum keine Voraussetzungen. Es wird gerne behauptet, dass irgendwas die Chancen fürs Medizinstudium verbessert, sinnvolle Wartezeitüberbrückung sei, z.B. ein teures "Vorpraktikum".
Unterhaltsrechtlich ist das alles so gummiartig, dass jeder angehende Medizinstudent glaubt oder ihm erzählt wird, dafür ware noch was rauszuholen. Ob es das wirklich ist, ist eine Einzelfallfrage. In deinem Fall mit ungewöhnlichen Randparametern, die aber meiner Ansicht nach eher gegen eine Unterhaltspflicht sprechen. Vor Gericht könnte das gut die Instanzen hochgehen, wenn man es drauf anlegt.
Bleibt cool, warte ab was die Gegenseite vorlegt und im Hauptverfahren (für das *leider* Anwaltspflicht herrscht) musst du deinen Anwalt an die ganz kurze Leine nehmen. Verlass dich ja nicht auf ihn, der "arbeitet" für Geld und nicht für dich.
Auf http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...esgerichte nicht veröffentlicht. Wenn es die gibt, dann muss man sie beim Gericht anfordern. Steht ein Datum dabei?
Unterhaltsrechtlich ist das alles so gummiartig, dass jeder angehende Medizinstudent glaubt oder ihm erzählt wird, dafür ware noch was rauszuholen. Ob es das wirklich ist, ist eine Einzelfallfrage. In deinem Fall mit ungewöhnlichen Randparametern, die aber meiner Ansicht nach eher gegen eine Unterhaltspflicht sprechen. Vor Gericht könnte das gut die Instanzen hochgehen, wenn man es drauf anlegt.
Bleibt cool, warte ab was die Gegenseite vorlegt und im Hauptverfahren (für das *leider* Anwaltspflicht herrscht) musst du deinen Anwalt an die ganz kurze Leine nehmen. Verlass dich ja nicht auf ihn, der "arbeitet" für Geld und nicht für dich.
(24-02-2014, 12:28)suppenkasper schrieb: OLG Stuttgart (AZ: 18 UF 187/12)
Auf http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...esgerichte nicht veröffentlicht. Wenn es die gibt, dann muss man sie beim Gericht anfordern. Steht ein Datum dabei?