24-02-2014, 14:13
Du unterliegst hier einem Irrtum. Du kannst dich mit der Mutter des Kindes gar nicht gütlich einigen, da die Mutter keine Vereinbarungen zu Lasten Dritter abschliessen kann. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nicht die Kindesmutter, sondern das Kind selbst. Die Mutter kassiert nur....
Und ob du versucht hast, dich mit der Kindesmutter auf irgend eine Weise aussergerichtich zu verständigen, wird keinen Familienrichter interessieren.
Beginne doch der Reihenfolge nach, zunächst Schritt 1 - Vaterschaftstest.
Mit deinem Aktionismus gegenüber der Kindsmutter richtest du mehr Schaden an, als du Vorteile erzielst. Wenn Du freiwillig, per e-mail auch noch dokumentiert, den Betrag XY als Kindesunterhalt anbietest - dann könnte man daraus schlussfolgern, dass du 1. selbst überzeugt bist, Vater des Kindes zu sein und 2. wird kein Familienrichter mehr einen Betrag unterhalb deines Angebots urteilen, Einkommen hin oder her. Wer freiwillig zahlt, hat genug Geld - so die Logik der Juristen.
Austriake
Und ob du versucht hast, dich mit der Kindesmutter auf irgend eine Weise aussergerichtich zu verständigen, wird keinen Familienrichter interessieren.
Beginne doch der Reihenfolge nach, zunächst Schritt 1 - Vaterschaftstest.
Mit deinem Aktionismus gegenüber der Kindsmutter richtest du mehr Schaden an, als du Vorteile erzielst. Wenn Du freiwillig, per e-mail auch noch dokumentiert, den Betrag XY als Kindesunterhalt anbietest - dann könnte man daraus schlussfolgern, dass du 1. selbst überzeugt bist, Vater des Kindes zu sein und 2. wird kein Familienrichter mehr einen Betrag unterhalb deines Angebots urteilen, Einkommen hin oder her. Wer freiwillig zahlt, hat genug Geld - so die Logik der Juristen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1