24-02-2014, 15:06
(24-02-2014, 14:13)Austriake schrieb: Und ob du versucht hast, dich mit der Kindesmutter auf irgend eine Weise aussergerichtich zu verständigen, wird keinen Familienrichter interessieren.
Die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering (vermutet), aber einem Freund von mir hat es geholfen.
Beziehung wurde schwanger. Freund war unkooperativ, hat sie Vaterschaft nicht anerkannt, ist zu Terminen nicht erschienen und hat natürlich auch keinen KU bezahlt.
Sie bot ihm an, einen privaten Test zu machen. Er "versäumte" den Termin und ihr wurde es zu bunt, verweigerte daraufhin den freiwilligen Test und ging den gerichtlichen Weg. Vor Gericht kam es zum Abstammungsgutachten und natürlich auch zur Frage der Kostenübernahme. Der Freund wollte nur die Kosten in Höhe eines freiwilligen Tests zahlen, da er ja "kooperativ" sei. Die Differenz wurde per Gericht der KM in Rechnung gestellt. Sie antwortete auf die Frage des Richters, ob sie sich denn tatsächlich im Nachhinein dem vereinbarten privaten Test verweigert hätte, "dummerweise" auch noch ehrlich mit JA.