24-02-2014, 16:06
Wie oben erwähnt, hat der Vaterschaftstest erst einmal Priorität!
Sehr geehrte Beiständin,
wenn die Vaterschaft eindeutig durch Test festgestellt wurde, werde ich mich über das Ihrerseits vorgebrachte Anliegen äußern.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Diese Frau hatte mit Dir einen ONS und demnach bestand keine Beziehung.Genauso verhält sie sich. (Wahrscheinlich würde sie es auch tun, wenn sie eine gehabt hätte, ist aber Spekulatius).
Sie mailt mit Dir um Dich an der Angel zu halten, da Du derzeit noch zappelst. Das hört schnell auf wenndie Unterhaltsmaximierungsbeiständin Dir den Kopf wäscht und die Mutter hat was sie will.
Ist die Vaterschaft festgestellt, dann erstderAuskunftspflicht gegenüber der Beiständiun nachkommen.Formulare ausfüllen musst Du hingegen nicht! Auskunftspflicht ist das Eine, Formulare sind das Andere.
Die Sache mit dem Anwalt scheinst Du als Hoffnungsschimmer zu sehen. Vergiß es.Aber die Erfahrung wirst Du dann schon machen.
Ich weiß,was man im Referendariat verdient.Danach bist Du Lehrer und man kann schön sehen was an Kohle kommt und noch einfacher drauf zugreifen.
Entweder damit abfinden oder Düse machen.Lehrer sucht man auch im Ausland. Ansonsten musst Du sowieso zum Anwalt, denn im Unterhaltsrecht gilt Anwaltspflicht.
Irgendwo habe ich in meinen UNterlagen eine White-List von einer Väterseite.Muss nachsehen. Aber sie ist kurz ;-) Und ohne Gewähr.
Bei Facebook macht sich für die Väter immer ein Anwalt stark. Kenne ihn aber nicht. Klarname kriegst Duvpon mir wenn ich eine PN von Dir bekomme.
Ansonsten nehmen die Dinge eben ihren Lauf. Ohne Gerichtsverfahren solltest Du keinen Titel beim Jugendamt unterschreiben.Die ziehen Dich über den Tisch. Mach im Zweifel vorab einen beim Notar.Wie oben beschrieben.
Sehr geehrte Beiständin,
wenn die Vaterschaft eindeutig durch Test festgestellt wurde, werde ich mich über das Ihrerseits vorgebrachte Anliegen äußern.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Diese Frau hatte mit Dir einen ONS und demnach bestand keine Beziehung.Genauso verhält sie sich. (Wahrscheinlich würde sie es auch tun, wenn sie eine gehabt hätte, ist aber Spekulatius).
Sie mailt mit Dir um Dich an der Angel zu halten, da Du derzeit noch zappelst. Das hört schnell auf wenndie Unterhaltsmaximierungsbeiständin Dir den Kopf wäscht und die Mutter hat was sie will.
Ist die Vaterschaft festgestellt, dann erstderAuskunftspflicht gegenüber der Beiständiun nachkommen.Formulare ausfüllen musst Du hingegen nicht! Auskunftspflicht ist das Eine, Formulare sind das Andere.
Die Sache mit dem Anwalt scheinst Du als Hoffnungsschimmer zu sehen. Vergiß es.Aber die Erfahrung wirst Du dann schon machen.
Ich weiß,was man im Referendariat verdient.Danach bist Du Lehrer und man kann schön sehen was an Kohle kommt und noch einfacher drauf zugreifen.
Entweder damit abfinden oder Düse machen.Lehrer sucht man auch im Ausland. Ansonsten musst Du sowieso zum Anwalt, denn im Unterhaltsrecht gilt Anwaltspflicht.
Irgendwo habe ich in meinen UNterlagen eine White-List von einer Väterseite.Muss nachsehen. Aber sie ist kurz ;-) Und ohne Gewähr.
Bei Facebook macht sich für die Väter immer ein Anwalt stark. Kenne ihn aber nicht. Klarname kriegst Duvpon mir wenn ich eine PN von Dir bekomme.
Ansonsten nehmen die Dinge eben ihren Lauf. Ohne Gerichtsverfahren solltest Du keinen Titel beim Jugendamt unterschreiben.Die ziehen Dich über den Tisch. Mach im Zweifel vorab einen beim Notar.Wie oben beschrieben.