24-02-2014, 16:12
Der Laternenmann sagt:
Mit deinem Einkommen bist du eigentlich gar nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die sozusagen wirtschaftliche Überlebensgrenze liegt bei ca. 1.000,-€. Auf diesen Selbstbehalt hast du Anspruch. Die Unterhaltspflicht (§ 1601 ff. BGB) einem Minderjährigen gegenüber wird jedoch sehr streng gehandhabt. Dennoch kannst und darfst du beruhigt weiterstudieren, da du ja wohl kurz vor dem Abschluß stehst und sich mit dem Studium deine Arbeitschancen und der zu erwartende Verdienstes und somit deine Leistungsfähigkeit im Unterhalt erhöhen. Unterhalt kann nicht ausgesetzt werden.
Wenn du nicht leistungsfähig bist wie zur Zeit, dann kannst du auch nicht zahlen. Du mußt dann auch nicht rückwirkend zahlen. Es sei denn du unterzeichest was beim JA - daher beherzige die Ratschläge aus der FAQ.
Bafög wird als Einkommen angerechnet - allerdings liegst du derzeit sicherlich unter 1.000€?
Es grüßt der Laternenmann
Mit deinem Einkommen bist du eigentlich gar nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die sozusagen wirtschaftliche Überlebensgrenze liegt bei ca. 1.000,-€. Auf diesen Selbstbehalt hast du Anspruch. Die Unterhaltspflicht (§ 1601 ff. BGB) einem Minderjährigen gegenüber wird jedoch sehr streng gehandhabt. Dennoch kannst und darfst du beruhigt weiterstudieren, da du ja wohl kurz vor dem Abschluß stehst und sich mit dem Studium deine Arbeitschancen und der zu erwartende Verdienstes und somit deine Leistungsfähigkeit im Unterhalt erhöhen. Unterhalt kann nicht ausgesetzt werden.
Wenn du nicht leistungsfähig bist wie zur Zeit, dann kannst du auch nicht zahlen. Du mußt dann auch nicht rückwirkend zahlen. Es sei denn du unterzeichest was beim JA - daher beherzige die Ratschläge aus der FAQ.
Bafög wird als Einkommen angerechnet - allerdings liegst du derzeit sicherlich unter 1.000€?
Es grüßt der Laternenmann