25-02-2014, 10:18
Wie ist Dein Kontakt zu Eurem Sohn ? Was meinst Du, warum er an ADHS (angeblich) leidet ?
Grundsätzlich: In Familienrechtsangelegenheiten gibt es kaum Regeln, weil die Gesetze so formuliert sind, dass jeder Richter sie nach belieben interpretieren kann. Das ist das, was Du gerade erlebst. Dann kommen die Gutachten, viel Geld wird verschwendet und am Ende ist man(n) pleite und auch mit den Nerven am Ende. Wie lange dann das eigene Geld und der eigene Atem reicht, muss sich jeder selbst überlegen.
In Deinem Fall hat man Dir offensichtlich die Mohrrübe vor die Nase gehalten (Abänderungsklage) und dann wieder weggezogen (Antrag ohne Verhandlung abgelehnt). Jetzt hast Du auch noch herausgefunden, dass Deine Ex Dich veräppelt hat und das Gericht angelogen - wenn das nachweisbar ist, wäre das eine Falschaussage vor Gericht. Nur was bringt es, das geltend zu machen ? Der Unterhalt ist gezahlt und damit weg. Bzgl. des möglichen Beschwerdeantrags musst Du Dir genau überlegen, wie gut die Chancen sind - ein Antrag, der gestellt wird und dann nicht durchgeht, ist eine doppelte Niederlage. Und bei einem Kind, das ADHS hat, wird jeder Richter denken, dass es an der Trennung liegt und der Papi dafür zahlen muss ( <- das mag dämlich klingen, ist aber menschliche Denkweise). Offensichtlich weiss die Mutter das auch auszunutzen - vielleicht ist ADHS vorgeschoben, weil die Mutter nicht mehr arbeiten will - vielleicht stimmt es wirklich. Was folgen wird, sind teure Gutachten, die Deine Situation kurzfristig nicht viel verbessern werden. Es gibt keine kurzfristige Lösung, die durch ein Gericht herbeigeführt wird.
Vielleicht wäre es am besten, wenn Du statt Barunterhalt mehr Betreuung anbietest. Deshalb nochmal die Frage - wie ist Dein Verhältnis zu Deinen Kindern ?
Grundsätzlich: In Familienrechtsangelegenheiten gibt es kaum Regeln, weil die Gesetze so formuliert sind, dass jeder Richter sie nach belieben interpretieren kann. Das ist das, was Du gerade erlebst. Dann kommen die Gutachten, viel Geld wird verschwendet und am Ende ist man(n) pleite und auch mit den Nerven am Ende. Wie lange dann das eigene Geld und der eigene Atem reicht, muss sich jeder selbst überlegen.
In Deinem Fall hat man Dir offensichtlich die Mohrrübe vor die Nase gehalten (Abänderungsklage) und dann wieder weggezogen (Antrag ohne Verhandlung abgelehnt). Jetzt hast Du auch noch herausgefunden, dass Deine Ex Dich veräppelt hat und das Gericht angelogen - wenn das nachweisbar ist, wäre das eine Falschaussage vor Gericht. Nur was bringt es, das geltend zu machen ? Der Unterhalt ist gezahlt und damit weg. Bzgl. des möglichen Beschwerdeantrags musst Du Dir genau überlegen, wie gut die Chancen sind - ein Antrag, der gestellt wird und dann nicht durchgeht, ist eine doppelte Niederlage. Und bei einem Kind, das ADHS hat, wird jeder Richter denken, dass es an der Trennung liegt und der Papi dafür zahlen muss ( <- das mag dämlich klingen, ist aber menschliche Denkweise). Offensichtlich weiss die Mutter das auch auszunutzen - vielleicht ist ADHS vorgeschoben, weil die Mutter nicht mehr arbeiten will - vielleicht stimmt es wirklich. Was folgen wird, sind teure Gutachten, die Deine Situation kurzfristig nicht viel verbessern werden. Es gibt keine kurzfristige Lösung, die durch ein Gericht herbeigeführt wird.
Vielleicht wäre es am besten, wenn Du statt Barunterhalt mehr Betreuung anbietest. Deshalb nochmal die Frage - wie ist Dein Verhältnis zu Deinen Kindern ?
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