26-02-2014, 10:35
(26-02-2014, 00:28)sorglos schrieb: macht wenigstens Testamente.
Im Laufe der Jahre habe ich leider schon einige Väterselbstmorde erlebt, da war meines Wissens keiner dabei, der diesbezüglich etwas verfügt hat. In einer persönlichen Verfassung, der man ernsthaft die Schwelle zum Tod überschreiten will, denkt man offenbar weniger an das Danach. Wer noch plant und zuhört bringt sich nicht um. Diese Last bleibt den Angehörigen, sofern es überhaupt welche gibt. Die können freilich nichts am Erbe verändern und auch das Kind ist für sie unerreichbar.
Es gibt ja auch andere und ungewollte Gründe, zu sterben, auch dafür steht in der faq der Tip mit der Testamentskonstruktion.
Die Alleinbesitzerin nach dem Selbstmord des Vaters wird natürlich das Kind erst recht "schützen", schliesslich hat der dumme Vater ja bewiesen wie gestört er ist, indem er sich umbrachte anstatt seinen Pflichten zu genügen. Im übrigen knallen die Sektkorken: Unterhalt fliesst immer Dank Halbwaisenrente, alle Mühen, den weggestossenen Vater fernzuhalten sind nun unnötig und wenns was zu erben gab, lässt sich das trefflich abzweigen. Kein Streit mehr, sondern unbegrenzte Macht. Das ist der ultimative Sieg.