26-02-2014, 17:06
Habe gerade vom OLG Stuttgart Bescheid bekommen, dass besagtes AZ kein Urteil ist sondern ein Vergleich, und dieser wurde nichtöffentlich beschlossen, daher keine Einsicht möglich...
Das heisst doch, dass die Dame RÄttin da selber Beteiligte war, oder?
Kann mein Anwalt Einsicht verlangen, wenn das schon im Antragsschreiben zitiert ist, wäre es ja gut, man könnte reinschauen, oder?
Kann ich den Richter eigentlich anrufen und bestimmte Dinge erfragen?
Name steht ja im VKH-Antrag. Diverse angegebene Daten im Antrag sind nämlich ebenfalls falsch, wie ich gestern bemerkt habe. Mein Anwalt hat bereits Versagung der VKH beantragt und deutliche Worte gefunden, insbesondere weil wieder jegliche Belege fehlen.
Das heisst doch, dass die Dame RÄttin da selber Beteiligte war, oder?
Kann mein Anwalt Einsicht verlangen, wenn das schon im Antragsschreiben zitiert ist, wäre es ja gut, man könnte reinschauen, oder?
Kann ich den Richter eigentlich anrufen und bestimmte Dinge erfragen?
Name steht ja im VKH-Antrag. Diverse angegebene Daten im Antrag sind nämlich ebenfalls falsch, wie ich gestern bemerkt habe. Mein Anwalt hat bereits Versagung der VKH beantragt und deutliche Worte gefunden, insbesondere weil wieder jegliche Belege fehlen.