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UH Verfahren bei Arbeitsaufnahme (Fahrtkostenzuschuss)
#4
(26-02-2014, 17:00)raid schrieb: Wo ist das Problem? Welches meinst Du eigentlich? Wurdest Du überhaupt mal sanktioniert?

Ich glaube Du unterliegst einem Mißverständnis Huh- Zum besseren Verständnis: hätte ich den Job nicht gefunden der mir einen Abschied aus ALG II ermöglicht, wäre Aufstocker die Option gewesen!
Mein zukünftiger Chef zahlt mir genügend um aus ALG II raus zu sein. Warum sollte ich mich also weiter dem Sanktionssystem aussetzen? Ich verzichte also auf nichts. Ich werde trotzdem alle möglichen Anträge stellen und sei es nur um dem System Arbeit zu machen. Meine späte Rache.

Das Problem?
Ein Jobcenter einer Optionskommune das noch "übt" Ich habe mehrere anhängige Verfahren vor dem Sozialgericht und es geht nicht vorwärts. Vor Gericht bist Du in Gottes Hand, egal ob SG oder FG. Wenn Du mich fragst welche Machinerie schmutziger und dreckiger ist, die Scheidungsindustrie oder die ALG II ? Ich könnte dir keine Antwort geben.
Das JC verhängt die Sanktion, zur Rechenschaft wird da niemand gezogen selbst wenn Du die Sanktion nach langer, langer Zeit vorm SG abwehren konntest z.B. hat mein FM durch mich gelernt, dass man eine EGV mit nach Hause nehmen darf Tongue Ihre Drohung der Sanktion hab ich mit dem Begriff "Nötigung" und dem Griff zum Telefon für einen Anruf bei der Polizei beantwortet. Ich wurde auch für die Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses sanktioniert obwohl ich nachweislich einen schriftl. Arbeitsvertrag hatte (Verfahren läuft noch)
Es nützt dir aber nichts, wenn Du weißt, dass Du im Recht bist ein durchschnittliches SG-Verfahren aber > 2 Jahre dauert.

Aus diesem Grunde urteile nicht über mich hinsichtlich Kampf und Einsatz ! Danke !
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