27-02-2014, 00:05
Nicht einfach abwimmeln lassen.
Es kommt nur auf die Eingangsbestätigung an.
Das zusammen sammeln der einzelnen Unterlagen gilt dann als Teil des Antragsverfahrens und nicht als Vorbedingung.
Es kommt nur auf die Eingangsbestätigung an.
Das zusammen sammeln der einzelnen Unterlagen gilt dann als Teil des Antragsverfahrens und nicht als Vorbedingung.