27-02-2014, 12:16
(27-02-2014, 10:55)kidispapa schrieb: Wie lange gilt der Beschluss im bezug auf Unterhalt?
So lange, bis du einen neuen Titel unterzeichnest oder ein neuer Beschluss einen Unterhaltsbetrag festlegt. Es kann jederzeit erneut auf Unterhalt geklagt werden. Ein bestehender Beschluss bedeutet keinerlei Sperre für eine neue Klage.
(27-02-2014, 10:55)kidispapa schrieb: - d) Soll ich es hier auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, da ein
Beschluss durch das Gericht nicht so weitreichende Probleme
hervorruft wie ein JA-Titel mit seinem einseitigem weitreichendem
Unrecht es kann, und dadurch auch da JA keine freie Hand zur willkür ihrer Isntrumente hat.
Nix Jugendamtstitel oder Gericht. Wenn du einen Titel erstellen willst, geh zu einem Notar und unterzeichne dort einen Titel gemäss faq-Hinweisen in einer Höhe, die du bereit bist zu zahlen.