28-02-2014, 10:37
(28-02-2014, 09:03)kidispapa schrieb: könnten die von der Beistandschaft mich doch trotzdem vor Gericht ziehen,
um etwas anderes heraus schlagen zu wollen. (weil ich sie umgangen habe)
Natürlich. Wie bereits gesagt: Die Gegenseite kann immer klagen, wenn ihr was nicht passt.
Wenn du einseitig eine neue Verpflichtungsurkundel unterzeichnest, kannst du keinen alten Titel damit aufheben oder abändern. Das ist ja wohl unmittelbar klar, sonst könnte jeder Titel nach belieben runtersetzen oder aus der Welt schaffen.