01-03-2014, 10:16
Von den Grosseltern kann tatsächlich Unterhalt für die Enkel verlangt werden. Aber nur von allen Grosseltern, also auch denen der Mutter und die Selbstbehalte sind auch höher.
Es ist immer gut, eine Gegend in der Hinterhand zu haben, in der man nicht erreicht wird, wenn der Druck zu gross wird. Dieser Druck wird durchaus kommen, psychische Krankheiten und Unterhaltspflicht sind eine ganz schlechte Kombinationen. Man wird versuchen, dir fiktives Einkommen anzudichten, man wird dir eine Obliegenheit zur Insolvenz verordnen wenn du mit anderen Schulden argumentierst, man wird dich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen und dich mit Gefängnis bedrohen.
Es ist immer gut, eine Gegend in der Hinterhand zu haben, in der man nicht erreicht wird, wenn der Druck zu gross wird. Dieser Druck wird durchaus kommen, psychische Krankheiten und Unterhaltspflicht sind eine ganz schlechte Kombinationen. Man wird versuchen, dir fiktives Einkommen anzudichten, man wird dir eine Obliegenheit zur Insolvenz verordnen wenn du mit anderen Schulden argumentierst, man wird dich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen und dich mit Gefängnis bedrohen.