03-03-2014, 17:40
Die Ausführungen über den Prüfungsumfang im VKH-Verfahren und die daraus gezogen Schlüsse sind doch sehr aufschlussreich und wandern gleich in meinen Textbausteinkasten
Was eine mögliche Abänderung der Umgangsreglung betrifft finde ich die Entscheidung sehr begründet und das ist ja auch so in deinem Interesse, zumal die normativen Hürden des §1696 BGB ja auch sehr gerne als Totschlagargument gegen Väter, was in der ersten Instanz ja wohl auch so geschehen war, verwendet wird.

Was eine mögliche Abänderung der Umgangsreglung betrifft finde ich die Entscheidung sehr begründet und das ist ja auch so in deinem Interesse, zumal die normativen Hürden des §1696 BGB ja auch sehr gerne als Totschlagargument gegen Väter, was in der ersten Instanz ja wohl auch so geschehen war, verwendet wird.