03-03-2014, 18:07
Ein wenig erschreckend ist allerdings schon, dass die Richter und Richterinnen in dem Vorgehen der KM keine Umgangsrechtsverletzung sehen.
Die Unkenntnis über die Vollstreckungsklausel läßt sich beheben. Wichtig ist erstmal, dass Gelegenheit besteht, das aktuelle Umgangsrecht im Sinne meiner Tochter auszuweiten, damit ihre Mutter ihr nicht immer auf die Nerven geht, wenn sie sich bei Schulausfall von Papa abholen läßt (was ich auf ihren Wunsch hin ja sowieso mache und wovon die KM mittlerweile gar nichts mehr mitbekommt).
Auch hinsichtlich des Ferienumgangs muss sich etwas ändern.
Und bei der Gelegenheit kann ich dann auch nochmal auf die mütterlichen Verfehlungen hinweisen und ihr eins auf's "Schnütchen" zu geben beantragen.
Mich interessiert ja gerade die Begründung, weswegen man Umgangsboykott verneint. Nur mitzuteilen, man sehe keine ordnungsgeldbegründenden Verfehlungen, weswegen der Antrag keine Aussichten auf ERfolg hätte, ist ja langweilig ...
Die Unkenntnis über die Vollstreckungsklausel läßt sich beheben. Wichtig ist erstmal, dass Gelegenheit besteht, das aktuelle Umgangsrecht im Sinne meiner Tochter auszuweiten, damit ihre Mutter ihr nicht immer auf die Nerven geht, wenn sie sich bei Schulausfall von Papa abholen läßt (was ich auf ihren Wunsch hin ja sowieso mache und wovon die KM mittlerweile gar nichts mehr mitbekommt).
Auch hinsichtlich des Ferienumgangs muss sich etwas ändern.
Und bei der Gelegenheit kann ich dann auch nochmal auf die mütterlichen Verfehlungen hinweisen und ihr eins auf's "Schnütchen" zu geben beantragen.
Mich interessiert ja gerade die Begründung, weswegen man Umgangsboykott verneint. Nur mitzuteilen, man sehe keine ordnungsgeldbegründenden Verfehlungen, weswegen der Antrag keine Aussichten auf ERfolg hätte, ist ja langweilig ...