03-03-2014, 18:23
Ich nehme einmal an, dass man sich mit einer Begründung nicht belasten wollte, nachdem man die Reglung nicht für vollstreckbar hielt. Ein gutes Pferd springt ja nur so hoch, wie es muss.
Bzgl. deines Ordnungsgeldantrags muss man wohl schon eine sehr väter- oder umgangselternteilfreundliche Rechtsauffassung haben. Ich glaube wir sprachen an anderer Stelle schon mal darüber, dass sich die Pflichten der Mutter aus §1684 Abs.2 Satz 1 mit fortschreitendem Alter des Kindes doch ein wenig relativieren (Stichwort Wille des Kindes). Auf jeden Fall denke ich, dass man darüber diskutieren kann. Du kannst dir ja die Möglichkeit, darüber zu diskutieren verschaffen.
Ich wundere mich sowieso, dass du überhaupt noch VKH-Anträge stellst, deine Zahlungsmoral, so wie meine auch, geht doch gegen Null. Ich habe mir das abgewöhnt.
Bzgl. deines Ordnungsgeldantrags muss man wohl schon eine sehr väter- oder umgangselternteilfreundliche Rechtsauffassung haben. Ich glaube wir sprachen an anderer Stelle schon mal darüber, dass sich die Pflichten der Mutter aus §1684 Abs.2 Satz 1 mit fortschreitendem Alter des Kindes doch ein wenig relativieren (Stichwort Wille des Kindes). Auf jeden Fall denke ich, dass man darüber diskutieren kann. Du kannst dir ja die Möglichkeit, darüber zu diskutieren verschaffen.
Ich wundere mich sowieso, dass du überhaupt noch VKH-Anträge stellst, deine Zahlungsmoral, so wie meine auch, geht doch gegen Null. Ich habe mir das abgewöhnt.