03-03-2014, 18:56
Naja, gerade weil du Jurist bist, weißt du ja auch, dass eine sofortige Beschwerde gegen eine unverschämte Rechtsbehelfsbelehrung nicht statthaft ist. Den Klamauk hättest du dir auch sparen können bzw. die Sache im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde kanalisieren können.
Das sind dann wohl die 50EUR, die sie von dir wollen.
Das sind dann wohl die 50EUR, die sie von dir wollen.