03-03-2014, 19:16
(03-03-2014, 18:56)Timo Sassi schrieb: Naja, gerade weil du Jurist bist, weißt du ja auch, dass eine sofortige Beschwerde gegen eine unverschämte Rechtsbehelfsbelehrung nicht statthaft ist.das hast du nicht richtig verstanden. Gegen die "unverschämte" Rechtsbehelfsbelehrung hatte ich mich nicht beschwert, sondern gegen den mich diskriminierenden Hinweis im Beschluss!
Dagegen könne ich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen, meinte das FAMILIENGERICHT; was ich dann auch getan hatte.
Dumm, dass der gerichtliche Hinweis auf das mögliche Rechtsmittel (die Rechtsbehelfsbelehrung eben!) nicht gesetzeskonform war, weil es nicht statthaft ist.
Leichter verständlich:
Das AG sagt: du kannst dich dagegen beschweren.
Ich beschwere mich also.
Das Olg sagt: Quatsch! Das AG hat keine Ahnung!
Und ich soll den Unsinn bezahlen?!
Nee ne - ohne mich!
